Die VALENSINA GmbH ist bemüht, diese Website in Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 12a BGG, der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), sowie den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ab dem 28. Juni 2025 und der darauf basierenden Norm EN 301 549 / WCAG 2.1 (Level AA) zugänglich zu machen.
Diese Website ist überwiegend mit den genannten Anforderungen vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige Bedienelemente mit eingesetzter Hausschrift haben unzureichende Kontraste.
Die Eingabefelder für den Newsletter besitzen kein Label, da die Information aktuell nur als Placeholder im Feld hinterlegt ist.
Begründung:
Die nachträgliche Bearbeitung aller Altbestände würde eine
unverhältnismäßige Belastung darstellen. Auch eine vollständige
Umstellung der Hausschrift auf eine barrierefreie Schriftart wäre nur
mit einer grundlegenden Anpassung des gesamten Corporate Designs möglich
und ist daher gegenwärtig nicht umsetzbar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 19.08.2025 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 31.03.2026 überprüft. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen basiert auf:
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer
Website aufgefallen? Oder haben Sie Anmerkungen oder Fragen zur
Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit
unserer Website nicht zufriedenstellend innerhalb einer angemessenen
Frist beantwortet wurde, können Sie sich an die zuständige
Schlichtungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle nach § 16 BGG Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen